Datenschutzerklärung

 

Jagdgebrauchshund Verein Nordheide e.V.

 

Veröffentlicht: 25.05.2018

 

 

 

Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise des JGV Nordheide e.V. (Verein) für personenbezogene und personenbeziehbare Daten

 

 

 

Beitritt in den Verein

 

Mit der Beitrittserklärung wird für den Beitrittsverein und seine Mitglieder, soweit zulässig, unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung und das einsehbare Datenverarbeitungsverzeichnis darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen Daten durch den Verein gespeichert und zum Zwecke des Vereins bis auf ausdrücklichen Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

 

Verbandsrichter und Verbandsrichteranwärter des Vereins willigen mit ihrem Antrag auf Zulassung zum Anwärter bzw. auf Zulassung zum Sachkundenachweis gemäß Verbandsrichterordnung darin ein, dass die in den jeweiligen Formularen gemachten Angaben durch den Verein bis auf ausdrücklichem Widerruf oder bis zum Ende der Anwärter- oder Verbandsrichtereigenschaft gespeichert werden.

 

 

 

Teilnahme an Vereinsveranstaltungen

 

Mit der Anmeldung zu Lehrgängen und Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden dürfen.

 

Für das Herunterladen und Weiterbreiten der Lichtbildaufnahmen durch Dritte übernimmt der Verein keine Verantwortung. Im Falle des Widerrufs werden Bilder von der Homepage des Vereins entfernt.

 

Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereines weitergegeben werden dürfen.

 

 

 

Weitergabe von Daten an Dritte

 

Der Verein ist Mitglied des Dachverbandes Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV).

 

Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diesen Dachverband mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwendigen Daten an diesen Dachverband zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben und dort verarbeitete und veröffentlicht werden dürfen

 

Dies gilt ebenfalls für die Weitergabe der Daten an die Jägerschaft Landkreis Harburg e.V. im Rahmen des Vereinszwecks

 

Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß dem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.

 

Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens dem Betroffenen mitzuteilen.

 

 

 

Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus

 

Zur fortgesetzten Unterstützung und Steuerung des Vereins, der Hundezucht und des Ausbildungs- und Prüfungswesens werden Mitglieds- und Prüfungsdaten auch über den Tod des Mitglieds/Prüfungsteilnehmers hinaus im erforderlichen Umfang gespeichert. Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.

 

Nach Beendigung der Mitgliedschaft können im Einzelfall aufgrund gesetzlicher Vorgaben (rechtliche Aufbewahrungsfristen) Daten auch für einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

 

 

 

Prüfungsdaten

 

In Bezug auf Prüfungsdaten des geprüften Hundes, so diese überhaupt personenbeziehbar sind, ist eine Löschung ausgeschlossen für Prüfungen, die verbandsrechtlich unanfechtbar sind und kein Übertragungsfehler vorliegt.

 

 

 

Belehrung über Datenschutzrechte

 

Auskunft – Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegebenen Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.

 

Berichtigung – Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

 

Sperrung – Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.

 

Löschung - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann.

 

Beschwerderecht - Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem/der Landesdatenschutzbeauftragte/n Niedersachsen. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.

 

 

 

Ansprechpartner

 

Michael.Becker

E.mail: michael.becker@jgv-nordheide.de

 

Vorsitzender